Voraussetzungen für Kredite in der Schweiz

Wie bewerten Banken und Kreditanbieter ihre Kundinnen und Kunden, wenn es um einen Privatkredit geht? Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Voraussetzungen für die Kreditaufnahme und wie Sie Ihre Chancen auf eine Zusage erhöhen.

Welche Kriterien spielen bei der Kreditvergabe eine Rolle?

Möchten Sie einen Kredit aufnehmen, um beispielsweise einen Umzug oder ein Auto zu finanzieren? Sie kennen die Voraussetzungen aber nicht? Ob Ihnen eine Bank einen Kredit gibt, zu welchem Zins und zu welchen Bedingungen hängt von ihren Anforderungen ab. Zu den wichtigsten Kriterien gehören:

  • Kreditfähigkeit

  • Alter

  • Erwerbstätigkeit

  • Betreibungen

  • Bonität

  • Aufenthaltsbewilligung

  • Alimente

Wird ein Kreditantrag abgelehnt, führt das zu einem Eintrag in der Datenbank der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation). Das kann eine zukünftige Kreditaufnahme erschweren. Deshalb ist es wichtig, die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Kreditantrag zu kennen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Vergabekriterien.

Kriterien der Kreditvergabe

Voraussetzung für den Erhalt eines Kredits ist in erster Linie die Kreditfähigkeit gemäss Konsumkreditgesetz.

  • Konsumkredit-Definition: Als Konsumkredit gelten gemäss Konsumkreditgesetz (KKG) Kredite von betrieblichen Anbietern und Finanzdienstleistungen, sofern die Kreditsumme mehr als 500 Franken und weniger als 80'000 Franken beträgt. Tiefere oder höhere Beträge fallen entsprechend nicht unter das KKG.

  • Anbieter gemäss KKG: Seit April 2019 sind auch Anbieter von Peer-to-Peer-Krediten dem KKG unterstellt.

  • Gesetzliche Voraussetzungen: Gemäss KKG muss ein Kreditnehmer kreditfähig sein. Das heisst: Ein Kredit darf nur dann vergeben werden, wenn der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin den Kreditbetrag inklusive Zinsen mit dem pfändbaren Teil des Einkommens innert 36 Monaten abzahlen kann. Das gilt auch, wenn eine längere Laufzeit gewählt wird.

Wer zu alt oder zu jung ist, bekommt unter Umständen keinen Kredit.

  • Minderjährige: An Personen unter 18 Jahren dürfen in der Schweiz keine Kredite vergeben werden.

  • Personen bis zu 25 Jahren: Für Antragsteller und Antragstellerinnen bis zum Alter von 25 Jahren gelten möglicherweise zusätzliche Restriktionen, zum Beispiel ein erhöhter Zins oder Limit des möglichen Kreditbetrags. Bei jungen Antragstellern sind die Banken generell zurückhaltender. Grund: Die finanziellen Verhältnisse sind in der Regel noch nicht so gefestigt und das Ausfallrisiko wird demnach höher bewertet.

  • Pensionierte: Nach der Pensionierung ist es schwierig, einen Kredit zu erhalten. Grund: Es gibt kein regelmässiges und damit kein pfändbares Einkommen. Die AHV-Rente ist nicht pfändbar und darf somit nicht als Einkommen angerechnet werden. Davon ausgenommen sind pfandgesicherte Kredite. Sie können beispielsweise für Eigenheimbesitzer eine Alternative sein. Bei älteren Kreditnehmern und Kreditnehmerinnen wird zudem häufig die Rückzahlung des Kredits bis zu einem definierten Alter gefordert. Die Handhabung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.

Grundsätzlich wird zwischen Personen mit und ohne regelmässiges Einkommen unterschieden. Zu der zweiten Kategorie zählen Temporärangestellte, Selbstständige sowie Angestellte im Stundenlohn.

  • Unbefristet Angestellte: Einen Kredit bekommt nur, wer ein Einkommen nachweist und auch mindestens die Probezeit beim neuen Arbeitgeber bestanden hat. Wer erst seit Kurzem bei einem Arbeitgeber angestellt ist, muss unter Umständen mit höheren Zinsen bzw. ungünstigeren Konditionen rechnen. Sind Sie längere Zeit beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt und unbefristet angestellt, wirkt sich das tendenziell positiv auf den Zins aus.

  • Temporär und befristet Angestellte: Haben Chancen auf einen Kredit, müssen aber mit höheren Zinsen rechnen.

  • Selbstständige: Als Selbstständige gelten in der Schweiz Personen mit einer Einzelfirma sowie Gesellschafter einer AG oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Für Selbstständige ist es nicht einfach, eine Kreditzusage zu erhalten, aber grundsätzlich möglich. Die Finanzinstitute sind bei Selbstständigen mit der Vergabe regulärer Privatkredite aus verschiedenen Gründen zurückhaltend. Das Wichtigste: Die Einkünfte schwanken und sind weniger planbar als das Gehalt von Angestellten.

  • Angestellte auf Stundenbasis: Erhalten in der Regel keinen Kredit, wenn kein konstantes Einkommen über längere Zeit nachweisbar ist.

Wer schon Konkurs anmelden musste, erhält keinen Kredit. Auch bezahlte Betreibungen wirken sich negativ für den Antragsteller oder die Antragstellerin aus.

  • Offene Betreibungen: Mit offenen Betreibungen ist die Chance auf einen Kredit tief. Betreibungen beschädigen die Kreditwürdigkeit und steigern die Annahme, dass ein Kredit nicht zurückbezahlt wird. Im Falle einer einzelnen Betreibung prüfen einige Institute jedoch den konkreten Fall. Lesen Sie hier mehr: Kredit trotz Betreibung – geht das?

  • Bezahlte Betreibungen: Banken stufen Kreditantragsteller und -antragstellerinnen mit vergangenen Betreibungen allgemein als höheres Risiko ein. Dies tun sie auch, wenn diese bezahlt wurden. Denn die Zahlungsmoral wird als niedriger eingestuft. Eine Kreditzusage ist jedoch denkbar und hängt von Menge, Art und Höhe der Betreibungen sowie dem Zeitpunkt der Begleichung ab. Bezahlte Betreibungen werden also individuell bewertet, wirken sich auf die Konditionen aber nachteilig aus.

  • Konkurs/Pfändungen: Wenn Sie schon einmal gepfändet wurden oder Konkurs anmelden mussten, erhalten Sie keinen Kredit.

Bonität

Wer als finanziell vertrauenswürdig eingestuft wird, erhält einen tieferen Zinssatz.

  • Bonität und Kreditwürdigkeit: Die Bonität oder Kreditwürdigkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Kundin oder ein Kunde einen Kredit zurückzahlt. Dazu wird die finanzielle Vertrauenswürdigkeit beurteilt. Das umfasst das bisherige Zahlungsverhalten, auch bei laufenden oder abgeschlossenen Leasingverträgen, offene Verbindlichkeiten sowie Betreibungen und Inkassomassnahmen.

  • Bonitätsdatenbanken & Auskunfteien: Kreditanbieter holen diese Informationen bei Bonitätsdatenbanken, der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) sowie Betreibungsämtern und Einwohnerkontrollen ein. In der Schweiz gibt es vier grosse Auskunfteien, die Bonitätsdaten sammeln und anbieten: CRIF, Intrum Justitia, Bisnode und Creditreform. Die dort gesammelten Daten werden nur bei berechtigtem Interesse abgefragt.

  • Zinshöhe: Das Ausfallrisiko bestimmt, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit vergeben wird. Allgemein gilt: Stuft die Bank den Kunden oder die Kundin als riskant ein, erhöht sich der Kreditzins. Wird das Ausfallrisiko als niedrig bewertet, ist auch der Zins in der Regel niedriger.

Besitzen Sie keine Staatsbürgerschaft der Schweiz oder von Liechtenstein, hat Ihr Aufenthaltstitel Einfluss auf die Kreditvergabe.

  • Niederlassungsbewilligung C: Die meisten Kreditanbieter akzeptieren eine Niederlassungsbewilligung C.

  • Niederlassungsbewilligung B: Mit einem B-Ausweis ist eine Kreditvergabe erst nach einer bestimmten Frist nach Ausstellungsdatum möglich. Diese unterscheidet sich je nach Bank. Unter Umständen wird der Zinssatz erhöht oder es gibt eine Einschränkung der Kredithöhe. Das geschieht aufgrund der statistisch höheren Wahrscheinlichkeit, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller in das Ursprungsland zurückreist. Bei einzelnen Banken müssen Sie den Kredit bis zum Ablauf des B-Ausweises zurückzahlen.

  • Niederlassungsbewilligungen G und L: Werden in der Regel nicht akzeptiert.

Ob Sie Kinder haben und Alimente zahlen oder erhalten, fliesst ebenfalls in die Beurteilung des Kreditanbieters ein. Wie sich das auf Ihre Kreditchancen und den Zins auswirkt, hängt von Ihren weiteren finanziellen Rahmenbedingungen ab, insbesondere von Ihrem Einkommen.

  • Bezahlte Alimente: Alimente bzw. Unterhaltsbeiträge zählen zu den monatlichen Ausgaben. Sie müssen vom Kreditinstitut zwingend für die Berechnung der Kreditfähigkeit berücksichtigt werden.

  • Empfangene Alimente: Werden von den Banken oft nicht als Einkommen anerkannt, da diese in der Regel nicht oder nur teilweise pfändbar sind.

  • Einkommen und Kinder: Alimente werden als Ausgaben und Einnahmen im Budget berücksichtigt. Aber auch Kinder beeinflussen die Einnahmen- und Ausgabensituation eines Haushalts und fliessen daher ebenfalls in die detaillierte Budgetprüfung mit ein.

Kredit in schwierigen Situationen

Gewisse Faktoren wie Betreibungen, ZEK-Einträge oder Schulden können die Kreditaufnahme erschweren oder gar verunmöglichen. Informieren Sie sich vor einer Kreditaufnahme deshalb, ob Sie in solchen einen Kredit aufnehmen sollten und was Sie dabei beachten müssen.

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So verbessern Sie Ihre Chancen auf einen Kredit

Über die genannten Kriterien hinaus stellen Kreditanbieter und Banken zusätzlich eigene Anforderungen an Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen. Sie werden aus Sicherheitsgründen nur teilweise öffentlich kommuniziert. Für Kreditnehmende ist es deshalb schwierig, die eigenen Chancen abzuschätzen und beim passenden Anbieter einen Antrag zu stellen. Etwa die Hälfte aller Kreditanträge in der Schweiz wird abgelehnt.

Jeder abgelehnte Kreditantrag wird bei der ZEK gespeichert und ist während zweier Jahre für die angeschlossenen Institute inklusive Ablehnungsgrund sichtbar. Das kann Ihre Chancen auf einen zukünftigen Kredit negativ beeinflussen. Dem Kreditnehmenden wird der Grund für die Ablehnung meist nicht kommuniziert. Auch laufende Anträge werden der ZEK gemeldet. Daher ist für Kreditanbieter sichtbar, wenn Sie parallel mehrere Anträge stellen. Auch das kann Ihre Chancen möglicherweise beeinträchtigen.

Vorsicht:

Kreditabsagen werden bei der ZEK erfasst und können Ihre Chancen auf einen zukünftigen Privatkredit beeinträchtigen.

Kreditdienstleister wie Credaris können Sie dabei unterstützen, Ihren Antrag bei einem passenden Anbieter zu platzieren. Die Fachleute prüfen Ihre Anfrage und Daten kostenlos und unverbindlich, bevor in Absprache mit Ihnen ein Kreditantrag bei einer Bank platziert wird. Dadurch werden Ihre Chancen auf einen positiven Bescheid gesteigert und das Risiko vermeidbarer Ablehnungen und ZEK-Einträge verringert.

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Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).