Motorradführerschein Schweiz: Kosten & Infos zur Töffprüfung

Welche Führerscheinkategorien gibt es? Wie gehe ich bei der Motorradprüfung vor? Was brauche ich, um Motorrad in der Schweiz zu fahren? Comparis gibt Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Autor Adi Kolecic Foto
Adi Kolecic

23.04.2023

Ein Motorradfahrer hält einen Helm und sein Motorrad ist unscharf im Hintergrund zusehen.

iStock / sukanya sitthikongsak

1.Welche Motorradführerschein-Kategorien gibt es?
2.Welche Prüfungen brauche ich für den Motorradführerschein?
3.Wie viel kostet der Motorradführerschein?
4.Welche Motorräder darf ich mit dem Autoführerschein fahren?
5.Was benötige ich, um Roller zu fahren?
6.Was brauche ich zusätzlich, um mit dem Motorrad zu fahren?

1. Welche Motorradführerschein-Kategorien gibt es?

Motorräder sind in der Schweiz in vier verschiedene Kategorien eingeteilt. Die Kategorien sind mit der EU harmonisiert. 16-Jährige dürfen Motorräder der Kategorie A1 fahren. Bei Kleinmotorrädern ist das Mindestalter 15 Jahre.

Kategorie Spezifikationen Mindestalter/Voraussetzung
A1 ab 15 Jahre
  • Max. 50 cm³ Hubraum
  • Max. 4 kW Motorleistung
  • Maximalgeschwindigkeit 45 km/h
15 Jahre
A1 ab 16 Jahre
  • Max. 125 cm³ Hubraum
  • Max. 15 PS / 11 kW Motorleistung
16 Jahre
A beschränkt
  • Max. 48 PS / 35 kW Motorleistung
18 Jahre
A unbeschränkt Motorräder ohne Beschränkung
  • 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre Fahrpraxis mit Kategorie A beschränkt

Was Sie bei der Motorradprüfung beachten müssen

  1. Personen mit dem Führerausweis der Kategorie B (Auto) erhalten prüfungsfrei den Führerausweis für A1.

  2. Die Kategorien A1 ab 15 Jahre und «A beschränkt» sind relativ neu (seit 2021).

  3. Seit Januar 2021 ist kein Direkteinstieg in die Motorradkategorie A mehr möglich. 

Seit 2021 dürfen Sie nur dann die Kategorie «A unbeschränkt» beantragen, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren in Besitz des Führerscheins für «A beschränkt» sind. Gewisse Ausnahmen gelten für Lernende der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motor­radmechaniker EFZ», für Polizei und Verkehrsfachleute.

2. Welche Prüfungen brauche ich für den Motorradführerschein?

Der Weg zum Motorradführerschein «A beschränkt» und «A unbeschränkt» besteht aus zwei Phasen. Die erste ist die reguläre Fahrausbildung, die zweite die obligatorische Weiterbildung (Führerschein auf Probe). Einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen gelten grundsätzlich unbefristet. Hier die einzelnen Schritte:

Sie möchten den Lernfahrausweis beantragen und sich für die Theorieprüfung anmelden? Dann müssen Sie zuerst einen Nothelferkurs absolvieren. Ausgenommen ist, wer einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzt. Der Nothelferkurs darf nicht älter als sechs Jahre sein. Hier finden Sie eine Liste anerkannter Kursveranstalter

Das Ergebnis des Sehtests wird im Optikergeschäft oder in der Augenarztpraxis direkt im Antragsformular vermerkt. Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein.

Für eine Berechtigung zum Fahren mit dem «blauen L» müssen Sie bei der Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt ein Gesuch einreichen.

Dieser Kurs dauert für alle A-Kategorien zwölf Stunden. Sie müssen ihn innerhalb von vier Monaten nach der Erteilung des Lernfahrausweises absolvieren.

Der VKU soll den Verkehrssinn auf theoretischer Ebene schärfen und Lenkende zu einer vorsichtigen Fahrweise motivieren. Wer einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzt, ist vom VKU ausgenommen.

Nach der bestandenen Fahrprüfung erhalten Sie sofort den provisorischen Führerausweis per Post. Wichtig: Es gilt eine Probezeit. Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf dieser Probezeit und nach dem Besuch der eintägigen obligatorischen Weiterbildung (WAB) auf Gesuch hin ausgestellt.

Den Weiterbildungskurs müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren. Seit 2020 dauert der WAB nur einen Tag (7 Stunden).

Unser Tipp: Melden Sie sich gleich nach der bestandenen Fahrprüfung für den WAB an. Die Termine sind oft früh ausgebucht. Wer in den ersten zwölf Monaten nach der Prüfung keine Weiterbildung absolviert, zahlt bei einer Verkehrskontrolle eine Busse von bis zu 300 Franken.

3. Wie viel kostet der Motorradführerschein?

Die Kosten für einen Führerschein variieren je nach Fahrschule, Bedürfnissen und Wohnort. Rechnen Sie mit einem Minimalbudget von etwa 1500 Franken – ohne Fahrstunden. Die Kosten für den Motorradführerschein setzen sich wie folgt zusammen:

Ungefähre Kosten für Motorradführerschein

Sehtest CHF 10 bis 20
Nothelferkurs CHF 100 bis 200
Lernfahrausweis CHF 20 bis 80
Theorieprüfung CHF 30 bis 40
Verkehrskunde CHF 200 bis 250
Motorradgrundkurs CHF 200 bis 600
Praktische Prüfung CHF 130
Ausstellung und Zusendung Fahrausweis CHF 50
Weiterbildungskurs (WAB) CHF 300 bis 350
Fahrstunden CHF 80 bis 120 pro Lektion

4. Welche Motorräder darf ich mit dem Autoführerschein fahren?

Autofahrerinnen und Autofahrer müssen für die Kategorie A1 keine Prüfung und keinen Verkehrskundekurs absolvieren. Auch der Nothilfekurs entfällt, solange er nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt.

Wichtig: Für alle Motorradführerschein-Kategorien müssen Sie den 12-stündigen Grundkurs absolvieren. Um Motorräder der Kategorie A zu führen, brauchen Sie zusätzlich die praktische Prüfung.

5. Was benötige ich, um Roller zu fahren?

Im Stadtverkehr sind konventionelle Roller oder Elektroroller der Kategorie A1 eine gute Option. Sie sind nicht nur kleiner und wendiger, sondern meistens auch einfacher zu bedienen. In dieser Kategorie sind auch Enduros und Choppers angesiedelt.

Der Gesetzgeber schreibt lediglich eine Helmpflicht vor. Allerdings verlangen einige Kantone bei der Fahrprüfung eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung. Im Kanton Zürich sind zum Beispiel ein geprüfter Helm, Motorradjacke, -hose und Motorradhandschuhe sowie knöchelüberragende feste Schuhe Pflicht.

6. Was brauche ich zusätzlich, um mit dem Motorrad zu fahren?

Haftpflichtversicherung

Neben den Services und den Kosten für Benzin ist die Motorradversicherung oft einer der grössten Budgetposten. Wie beim Auto ist auch für den Betrieb eines Töffs eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Das gilt auch für Roller, wie z. B. eine Vespa.

Motorradversicherungen vergleichen

Schutzbekleidung

Zu einer guten Motorrad-Grundausrüstung gehören Helm, Handschuhe, Spezialstiefel, ein Kombi sowie ein Nierengurt. Der Gesetzgeber schreibt lediglich eine Helmpflicht vor. Allerdings wird für die Fahrprüfung je nach Kanton eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung vorausgesetzt.

Autobahnvignette

Wer auf Autobahnen und -strassen fährt, muss eine Vignette haben. Kostenpunkt: 40 Franken. Hier lesen Sie das Wichtigste zur Vignette.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 02.04.2020

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